Die Europäische Union will die Zahl der Verkehrstoten senken und plant eine Führerschein-Reform.
Künftig sollen Seniorinnen und Senioren über 70 möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen.
Es soll eine Verkehrstauglichkeitsüberprüfung in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden.
In Deutschland hat die Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum. Einmal bestanden, gilt sie ein Leben lang.
Bei Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnissen kann die Führerscheinbehörde nur in begründeten Fällen eine Überprüfung anordnen. Das bestehende – so genannte anlassbezogene – System für Testverfahren hält der ADAC für ausreichend und betont, dass der Anlass nicht allein das Alter sein kann.
Zwar kann es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch ist das Unfallrisiko älterer Kraftfahrer nicht außergewöhnlich hoch. Daher lehnen wir die geplanten Maßnahmen, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen, ab.
Erkrankungen und Medikamente können die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen. Eine Einschätzung der eigenen Fahreignung zu erhalten sowie ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten – gilt für alle Altersgruppen.
Eine gesetzliche Verpflichtung von Eignungsuntersuchungen von Seniorinnen und Senioren erachten wir sowie auch der ADAC als nicht verhältnismäßig. Denn gerade ältere Verkehrsteilnehmende zeichnen sich in der Regel durch einen situationsangepassten Fahrstil sowie vorausschauendes Fahren aus.
Patrice Odile Reuten